Der Verein und Corona

Vereinssport kann unter Corona-Bedingungen weiter anlaufen
Ab dem 01.09.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Die bislang gültigen Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen entnehmt ihr weiter unten.

Liebe Vereinsmitglieder,

die Coronaregeln für den Sport sind mit den letzten Änderungen etwas gelockert worden.

Für uns bedeutet das:

Paddeln ist privat weiterhin einzeln oder zu zweit erlaubt oder mit mehreren Personen eines Haushaltes. Dabei ist lt. Coronaschutzverordnung  dauerhaft ein Abstand von mind. 5 Metern einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch Einzelunterricht/-training möglich, also mit einem Trainer und einem Sportler.

Weiterhin dürfen Boote und Materialien vom Vereinsgelände geholt werden. Dabei dürfen sich jetzt auch mehrere „Zweiergruppen“ auf dem Gelände aufhalten, auch zum kurzen Umziehen, sofern der Abstand von 5 Metern gewahrt bleibt. So muss niemand mehr vor dem Tor warten, bis andere Gruppen das Gelände verlassen haben.

Jegliche Nutzung des Bootshauses einschließlich Toiletten, Umkleiden und Duschen bleibt hingegen weiterhin untersagt.

Genießt den Frühling, viel Spaß auf dem Wasser und
viele Grüße vom Vorstand.