Einladung zur Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Vereinsorgane berichten über ihre Tätigkeiten.
Coronaregel: da die Veranstaltung in Präsenzform durchgeführt wird, besteht hier die 3-G-Regel. Auch Geimpfte und Genesene mögen sich vorher selber testen, um alle Ansteckungsgefahren auszuschließen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung nach § 12 der Satzung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit nach § 12 der Satzung
4. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
vom 10.12.2020 (veröffentlicht im Mitgliederbereich)
5. Berichte des Vorstandes
6. Vorstellung des Jahresabschlusses 2020 mit Bericht der Kassiererin
7. Bericht der Kassenprüfer zum Jahresabschluss 2020
8. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung des Vorstandes
nach § 12 der Satzung
9. Wahl neuer Vorstandsmitglieder
9.1 Jugendwart/in
10.Anträge
11.Verschiedenes
Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung sind schriftlich / per mail bis
30.11.2021 unter vorstand@ksg-koeln.de einzureichen